Zwangsvollstreckungen
Zwangsvollstreckungen und Bankpfändungen
Zwangsvollstreckungen und Bankpfändungen
Auf den Balearen gibt es nur wenige Immobilien, die von Banken zwangsversteigert wurden. Insbesondere Mallorca verfügt über einen florierenden Immobilienmarkt, und Verkäufer, die ihre Immobilie verkaufen müssen, um Schulden bei einer Bank zu begleichen, finden in der Regel problemlos einen Käufer.
Manche Immobilien werden verkauft, weil der Eigentümer ohne notariell beglaubigtes Testament verstorben ist oder keine Familienmitglieder hat, denen er die Immobilie hinterlassen könnte. Diese fallen in eine etwas andere Kategorie, werden aber oft von Banken oder Steuerbehörden zum Verkauf angeboten.
Andere Immobilien können von Banken angeboten werden, weil eine Schuld gegenüber dem Unternehmen, beispielsweise einem Bauunternehmer, besteht. Diese werden jedoch in der Regel versteigert und nicht zum Weiterverkauf angeboten.
Für den Kauf einer zwangsversteigerten oder aus anderen Gründen zu einem reduzierten Preis angebotenen Immobilie benötigen Banken und Steuerbehörden entsprechende Unterlagen.
Alle diese Dokumente müssen vorgelegt werden, bevor ein Angebot berücksichtigt werden kann.
Privatpersonen müssen diese Dokumente vorlegen.
– Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises (DNI) oder Ihrer NIE (Ausländeridentifikationsnummer). Falls die NIE kein Foto enthält, legen Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises aus Ihrem Herkunftsland vor. Für den Kauf einer Immobilie in Spanien ist eine NIE erforderlich. Bei Kaufabsicht unterstützt Sie ein Anwalt vor Ort bei der Beantragung der korrekten Unterlagen.
– Nachweis des Inhabers des Bankkontos, von dem die Zahlung erfolgen soll.
– Die letzte Steuererklärung oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen jedes Käufers.
– Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand, Beruf und Unternehmen, bei dem jeder Käufer arbeitet.
– Geben Sie die voraussichtliche Zahlungsmethode an: Finanzierungsanteil des Kaufpreises und Bank.
– Geben Sie den Kaufzweck an: Erstwohnung, Zweitwohnung oder Kapitalanlage.
Ziehen Sie beim Kauf einer Immobilie immer einen Anwalt hinzu. Auch wenn Sie von einer Bank kaufen, ist es wichtig, sich selbst vertreten zu lassen. Wenn Sie keinen Anwalt haben, kontaktieren Sie uns bitte und wir schlagen Ihnen Anwälte in der Nähe vor.
Nichts Passendes dabei? Senden Sie uns eine Nachricht mit der Art der Immobilie, die Sie suchen. Wir können für Sie die Listen der auf den Immobilienmarkt kommenden und in den Immobilienauktionen gelisteten Immobilien durchsuchen.
Zwangsvollstreckungen
Zwangsvollstreckungen und Bankpfändungen
Keine Immobilien gefunden. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Suchkriterien