Legalisierung von ländlichen Immobilien auf Mallorca

Immobilienamnestie Mallorca – Bedingungen und Geschichte.

Die aktuelle Immobilienamnestie ist ein Dekret, das einem Verordnungspaket aus dem Jahr 2014 der vorherigen konservativen Regierung ähnelt.

Während dieser Zeit wurden während der Antragsfrist etwa 10.000 ländliche Gebäude legalisiert.

Das neue Dekret (Legalización extraordinaria de edificaciones, construcciones, instalaciones y usos existentes en suelo rústico), das im Mai 2024 erlassen wurde, bietet eine dreijährige Frist, um die Legalisierung von Immobilien zu beantragen, die die Kriterien des Dekrets erfüllen. Die zentrale Planungsbehörde hat vorgeschlagen, dass bis zu 25.000 Immobilien auf den Balearen die Kriterien erfüllen und die Möglichkeit einer Legalisierung haben.

Die Amnestie ist nur auf ländliche Grundstücke anwendbar, die mit Genehmigung der Planungsbehörde gebaut oder umgebaut wurden, bei denen aber am Ende des Baus oder der Umbauphase die entsprechenden Unterlagen fehlten und die nun keinen Rechtsstatus mehr haben und als für die öffentliche Ordnung bestimmt gelten. Wenn die Planungsbehörde festgestellt hat, dass ein Gebäude aufgrund seiner Konstruktion oder seiner Installationen den geltenden Planungsvorschriften nicht entspricht.

Die Gesetzgebung beinhaltet Optionen zur Legalisierung von Schwimmbädern und Nebengebäuden, die möglicherweise ohne Genehmigung gebaut wurden.

Gebäude, die illegal als Bau, Werkstätten, Lager oder Restaurants genutzt werden, können legalisiert werden, aber alle für eine bestimmte Nutzung erteilten Genehmigungen können entzogen werden.

Immobilien, die über eine ETV-Lizenz verfügen und historisch die Voraussetzungen für eine Tourismuslizenz erfüllen, waren ursprünglich ebenfalls von dem Erlass ausgenommen. Das Gebäude konnte legalisiert werden, aber die ETV wurde entzogen.

Dieses Thema wurde im Parlament der Balearenregierung debattiert. Am Ende der Debatte wurde versichert, dass die Eigentümer von Immobilien mit ETV-Lizenzen oder Lizenzen für die gewerbliche Nutzung eingeschlossen würden. Ausgeschlossen seien nur diejenigen, die in geschützten Küstengebieten oder Nationalparks liegen.

Um eine Legalisierung zu erreichen, müssen die Eigentümer Geldstrafen und Lizenzgebühren zahlen und haben drei Jahre Zeit, um die Verfahren abzuschließen. Je früher ein Antrag gestellt wird, desto günstiger ist das Verfahren insgesamt. Die Legalisierung bringt verschiedene Kosten mit sich. Zu den Folgegebühren für eine eventuell zu beantragende Baugenehmigung kommen noch die zeitlich gestaffelten Strafgebühren hinzu: 10 Prozent des Wertes des Bauvorhabens bzw. der Sanierung im ersten Jahr, 12,5 Prozent im zweiten und 15 Prozent im dritten Jahr. Eigentümer müssen zudem sämtliche Steuern zahlen und die geltenden Umwelt-, Wasserspar- und Energieeffizienzauflagen erfüllen.

Wenn Sie eine Anfrage zur Legalisierung Ihrer ländlichen Immobilie auf Mallorca stellen möchten, verwenden Sie bitte das untenstehende Kontaktformular. Ihre Daten sind privat und vertraulich und es besteht keine Verpflichtung, das während einer Beratung vorgeschlagene Verfahren durchzuführen.


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