Cédula de Habitabilidad Mallorca
Die Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) in Spanien bescheinigt, dass eine Immobilie die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt. Sie ist ein wichtiges Dokument für den Verkauf, Kauf oder die Vermietung von Immobilien sowie für die Beauftragung grundlegender Leistungen wie Wasser, Strom oder Gas.
Was ist das?
Die Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass ein Gebäude die erforderlichen Mindestanforderungen für die Bewohnbarkeit erfüllt. Die Bescheinigung wird für das Gebäude, nicht für den Eigentümer, ausgestellt und ist 10 Jahre gültig. Sie enthält die Adresse des Gebäudes und die maximale Wohnfläche.
Leistungen wie Wasser, Strom oder Gas können ohne Vorlage der Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) nicht in Anspruch genommen werden.
Hauszertifizierung:
Sie bescheinigt, dass die Immobilie die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt und garantiert zukünftigen Mietern oder Käufern ein sicheres und komfortables Zuhause.
Es berücksichtigt auch Aspekte wie die Größe der Wohnung, das Vorhandensein von Grundräumen (Wohnzimmer, Esszimmer, Bad, Küche), Energieeffizienz und Bausicherheit.
Wozu dient es?
Miettransaktion:
Es dient dem Mieter als Nachweis dafür, dass die Wohnung über eine zertifizierte und aktuelle Wasser- und Elektroinstallation verfügt und den aktuellen Standards für bewohnbare Wohnungen nach spanischem Recht entspricht. Es zeigt auch die maximale Belegung einer Immobilie, berechnet nach den geltenden Vorschriften. Ein Immobilienmakler oder ein privater Eigentümer sollte Ihnen vor Abschluss eines Mietvertrags stets eine Cédula und einen Energieausweis vorlegen können. Es ist für jeden Antrag auf eine Ferienvermietungslizenz (ETV) obligatorisch und muss erneuert werden, um die Ferienvermietungslizenz aufrechtzuerhalten, auch wenn die Ferienvermietungslizenz selbst nicht erneuert werden muss.
Eigentumsübertragung:
Diese ist für jeden Immobilienkauf obligatorisch, der finanzielle Unterstützung durch eine Bank oder Institution erfordert. Immobilien, die sich in einem Ruinenzustand befinden oder einer vollständigen Renovierung oder Sanierung bedürfen, benötigen keine Cédula. Die besonderen Umstände sind jedoch im Kaufvertrag beschrieben.
Sie weist nach, dass die Immobilie die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt und zukünftigen Mietern oder Käufern ein sicheres und komfortables Zuhause bietet.
Beantragung einer Cédula
Arten von Wohnberechtigungsscheinen:
Antragstellung online durch den Eigentümer der Immobilie.
– Duplikat:
Dieses kann beantragt werden, solange die Bescheinigung nicht abgelaufen ist und keine Arbeiten oder Maßnahmen gemäß der Erstbezugsbescheinigung durchgeführt wurden.
– Erneuerung:
Wird ausgestellt, wenn eine abgelaufene Bescheinigung vorliegt (Bescheinigungen verfallen nach zehn Jahren) und keiner der Umstände vorliegt, die eine Erstbezugsbescheinigung erfordern.
Sowohl Duplikate als auch eine Erneuerung können online beim Seda Consell de Mallorca beantragt werden. Suchen Sie in der Suchleiste nach „Cédula“, um zum Online-Antrag zu gelangen. Sie benötigen eine Kopie der Original-Cédula oder mindestens die Nummer der Bescheinigung.
– Erstbezug:
Wird ausgestellt, wenn Neubau-, Erweiterungs-, Renovierungs- und Voll- oder Teilrenovierungsarbeiten durchgeführt wurden, die mehr als 60 % des Grundrisses, der Konsolidierung, der Sanierung oder der Nutzungsänderung betreffen. Der Antrag wird in der Regel vom Architekten oder technischen Architekten gestellt, der die Pläne vorgelegt und die Genehmigung beim zuständigen Rathaus beantragt hat. Die Bescheinigung des Rathauses bestätigt, dass die Arbeiten wie im ursprünglichen Bauantrag für den Bau einer neuen Immobilie oder die Sanierung einer bestehenden Immobilie beschrieben abgeschlossen wurden.
– Nichtbezug:
Wird ausgestellt, wenn für das Haus, die Geschäftsräume oder das Wohngebäude keine der vorherigen Bescheinigungen vorliegt und nachgewiesen wird, dass das Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde, keine Bauverstöße vorliegen und seit diesem Datum keine in der Erstbezugsbescheinigung aufgeführten Arbeiten oder Maßnahmen durchgeführt wurden. Für die meisten älteren Gebäude in den Dörfern Mallorcas ist ein Antrag auf eine Cédula (Nichtbelegungszertifikat) erforderlich. Dies wird in der Regel von einem Architekten oder technischen Architekten durchgeführt, da das Rathaus einen Plan der Immobilie verlangt, aus dem die Wasser- und Strominstallationen ersichtlich sind. Außerdem muss der Antragsteller weitere Unterlagen vorlegen, die belegen, dass gegen die Immobilie keine Bußgelder oder Bauverstöße verhängt wurden.