Cédula de Habitabilidad Mallorca
Die Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) in Spanien bescheinigt, dass eine Immobilie die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt. Sie ist ein wichtiges Dokument für den Verkauf, Kauf oder die Vermietung von Immobilien sowie für die Beauftragung grundlegender Leistungen wie Wasser, Strom oder Gas.
Was ist das?
Die Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass ein Gebäude die erforderlichen Mindestanforderungen für die Bewohnbarkeit erfüllt. Die Bescheinigung wird für das Gebäude und nicht für den Eigentümer ausgestellt und ist zehn Jahre gültig. Sie enthält die Adresse des Gebäudes und die maximale Wohnfläche.
Leistungen wie Wasser, Strom oder Gas können ohne Vorlage der Cédula de Habitabilidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) nicht in Anspruch genommen werden.
Die Hauszertifizierung:
Sie weist nach, dass das Haus die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt und stellt sicher, dass zukünftige Mieter oder Käufer ein sicheres und komfortables Zuhause genießen können.
Sie berücksichtigt außerdem Aspekte wie die Größe des Hauses, die Ausstattung mit Grundräumen (Wohnzimmer, Esszimmer, Bad, Küche), die Energieeffizienz und die Bausicherheit.
Wozu dient es?
Miettransaktion:
Es dient dem Mieter als Nachweis dafür, dass das Haus über eine zertifizierte und aktuelle Wasser- und Elektroinstallation verfügt und den aktuellen Standards für bewohnbare Wohnungen nach spanischem Recht entspricht. Es zeigt auch die maximale Belegung einer Immobilie, berechnet nach den geltenden Vorschriften. Ein Immobilienmakler oder ein privater Eigentümer sollte Ihnen vor Abschluss eines Mietvertrags stets eine Cédula und einen Energieausweis vorlegen können. Es ist für jeden Antrag auf eine Ferienvermietungslizenz (ETV) obligatorisch und muss erneuert werden, um die Ferienvermietungslizenz aufrechtzuerhalten, auch wenn die Ferienvermietungslizenz selbst nicht erneuert werden muss.
Eigentumsübertragung:
Sie ist für jeden Hauskauf obligatorisch, der finanzielle Unterstützung durch eine Bank oder Institution erfordert. Für Immobilien in Ruinen oder bei Bedarf einer umfassenden Renovierung oder Sanierung ist keine Cédula erforderlich. Die besonderen Umstände sind jedoch im Kaufvertrag beschrieben.
Sie belegt, dass die Immobilie die Mindestanforderungen für die Bewohnbarkeit erfüllt und stellt sicher, dass zukünftige Mieter oder Käufer ein sicheres und komfortables Zuhause genießen können.
Beantragung einer Cédula
Arten von Wohnberechtigungsscheinen:
Anträge können online vom Eigentümer der Immobilie gestellt werden.
– Duplikat:
Dieses kann beantragt werden, solange die Gültigkeitsdauer der Cédula noch nicht abgelaufen ist und keine Arbeiten oder Maßnahmen gemäß der Erstbezugsbescheinigung durchgeführt wurden.
– Erneuerung:
Wird ausgestellt, wenn eine abgelaufene Cédula vorliegt (Bescheinigungen laufen nach zehn Jahren ab) und keiner der Voraussetzungen für eine Erstbezugsbescheinigung erfüllt ist.
Sowohl Duplikate als auch eine Erneuerung können online beim Seda Consell de Mallorca beantragt werden.
Suchen Sie in der Suchleiste nach „Cédula“, um zum Online-Antrag zu gelangen.
Sie benötigen eine Kopie der Original-Cédula oder mindestens die Nummer der Cédula.
– Erstbezug:
Wird erteilt, wenn Neubau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Voll- oder Teilsanierungsarbeiten durchgeführt wurden, die mehr als 60 % der Grundrissgestaltung betreffen, sowie bei Konsolidierung, Sanierung oder Nutzungsänderung. Der Antrag wird in der Regel von dem Architekten oder technischen Architekten gestellt, der die Pläne vorgelegt und die Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde beantragt hat. Die Bescheinigung der Gemeinde, dass die Arbeiten wie im ursprünglichen Bauantrag für den Bau einer neuen Immobilie oder die Sanierung einer bestehenden Immobilie beschrieben abgeschlossen wurden.
– Nichtbelegung:
Wird ausgestellt, wenn für das Haus, die Geschäftsräume oder das Wohngebäude keine der vorherigen Bescheinigungen vorliegt und nachgewiesen wird, dass das Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde, keine Bauvorschriften verletzt wurden und seit diesem Datum keine in der Erstbelegungsbescheinigung aufgeführten Arbeiten oder Maßnahmen durchgeführt wurden.
Für die meisten älteren Gebäude in den Dörfern Mallorcas ist ein Antrag auf eine Nichtbelegungsbescheinigung (Cédula) erforderlich. Dieser Antrag wird in der Regel von einem Architekten oder technischen Architekten gestellt, da das Rathaus einen Plan des Grundstücks mit den Wasser- und Stromanschlüssen sowie weitere Unterlagen benötigt, die belegen, dass gegen das Grundstück keine Bußgelder oder Bauvorschriften verhängt wurden.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Cédula oder eines Energiezertifikats benötigen, können Sie uns kontaktieren.
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