Bankimmobilie auf Mallorca
Auf den Balearen gibt es nur wenige Immobilien, die von Banken zwangsversteigert wurden. Insbesondere Mallorca verfügt über einen florierenden Immobilienmarkt, und Verkäufer, die ihre Immobilie verkaufen müssen, um Schulden bei einer Bank zu begleichen, finden in der Regel problemlos einen Käufer.
Manche Immobilien werden verkauft, weil der Eigentümer ohne notariell beglaubigtes Testament verstorben ist oder keine Familienmitglieder hat, denen er die Immobilie hinterlassen könnte. Diese fallen in eine etwas andere Kategorie, werden aber oft von Banken oder Steuerbehörden zum Verkauf angeboten.
Andere Immobilien können von Banken angeboten werden, weil eine Forderung gegenüber einem Unternehmen, beispielsweise einem Bauunternehmer, besteht. Diese werden jedoch in der Regel versteigert und nicht zum Weiterverkauf angeboten.
Für den Kauf einer Immobilie, die zwangsversteigert wurde oder aus anderen Gründen zu einem reduzierten Preis angeboten wird, benötigen Banken und Steuerbehörden entsprechende Unterlagen.
Diese müssen vorgelegt werden, bevor ein Angebot berücksichtigt werden kann.
Privatpersonen:
– Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises (DNI) oder Ihrer NIE (Ausländeridentifikationsnummer). Falls die NIE kein Foto enthält, legen Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises aus Ihrem Herkunftsland vor. Für den Kauf einer Immobilie in Spanien ist eine NIE erforderlich. Bei Kaufabsicht unterstützt Sie ein Anwalt vor Ort bei der Beantragung der korrekten Unterlagen.
– Nachweis des Inhabers des Bankkontos, von dem die Zahlung erfolgen soll.
– Die letzte Steuererklärung oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen jedes Käufers.
– Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Familienstand, Beruf und Unternehmen, bei dem jeder Käufer arbeitet.
– Geben Sie die voraussichtliche Zahlungsmethode an: Finanzierungsanteil des Kaufpreises und die Bank.
– Geben Sie den Kaufzweck an: Erstwohnung, Zweitwohnung oder Kapitalanlage.
Juristische Personen:
– Kopie der Satzung des Unternehmens, einschließlich der Geschäftsordnung.
– Kopie der Steueridentifikationsnummer (CIF) des Unternehmens.
– Nachweis des Inhabers des Bankkontos, von dem die Zahlung erfolgen soll.
– Letzte jährliche Körperschaftsteuererklärung oder die letzten drei vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen.
– Telefonnummer, Anschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmens.
– Gewünschte Zahlungsmethode angeben: Finanzierungsanteil des Kaufpreises und Bank.
– Zweck des Kaufs angeben: Erstwohnung, Zweitwohnung oder Kapitalanlage.
Für den Vertreter, der im Namen des Unternehmens unterschreibt:
– Kopie beider Seiten des Personalausweises (DNI) oder der NIE (Auslandsausweis). Falls die NIE kein Foto enthält, legen Sie bitte zusätzlich eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Herkunftslandes vor.
– Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Familienstand.
Beauftragen Sie beim Immobilienkauf immer einen Anwalt, auch wenn Sie über eine Bank kaufen. Es ist wichtig, sich selbst vertreten zu lassen. Wenn Sie keinen Anwalt haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir empfehlen Ihnen Anwälte in Ihrer Nähe.